Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen. Der Unterschied zur "klassischen" Berufs­unfähig­keitsversicherung : Es wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert.
Was bedeutet der Verlust einer Grundfähigkeit?
Ein Verlust der Grundfähigkeit liegt vor, wenn mindestens eine der versicherten Grundfähigkeiten – die man sich in einer Art Baukastenmodell zusammenstellen kann – infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall im beschriebenen Umfang verloren geht.

Bausteine sind z. Beispiel:

  • Basis ( Grundfähigkeiten wie sehen, sprechen, hören und einige mehr)
  • Körper
  • Digital
  • Geist
  • Mobilität
  • Autofahren ,auch mit dem Bus
  • Sinne
  • Gesundheit
  • Psyche
  • Arbeitsunfähigkeit

Auch für Kinder ab 3 Jahren ist eine Teilabsicherung möglich, ab dem 10. Lebensjahr eine vollständige Absicherung.

Die Grundfähigkeit geht auf Dauer verloren, das heißt :

  • Sie wird in den nächsten sechs Monaten nicht wiedererlangt

ODER

  • Sie ist bereits für sechs Monate verloren gegangen. Es wird in diesem Fall von Beginn des Zeitraumes an auch rückwirkend geleistet.

Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer den Gesundheitszustand des Antragstellers mit einem Fragebogen ab, gegebenenfalls auch durch Nachfrage bei den behandelnden Ärzten.


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